Daumen

Arbeitsorganisation

Das Arbeitsschutzgesetz erkennt an, dass für die Beschäftigen auch Gefährdungen entstehen können, wenn diese nicht ausreichend qualifiziert und über die Gefahren ihrer Tätigkeit unterwiesen sind. Daher müssen Beschäftigte bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit mündlich und arbeitsplatzbezogen unterwiesen werden (Forderung des Arbeitsschutzgesetzes § 12).

Mit der Einführung sicherer Instrumente ist daher auch stets die Verpflichtung zur Unterweisung im richtigen Umgang mit den neuen Instrumenten verbunden. Verantwortungsbewusste Hersteller unterstützen Betriebe bei der Unterweisung der Mitarbeiter bei der Einführung neuer Sicherheitsprodukte.

Ein Bestandteil einer jeden Unterweisung zum richtigen Umgang mit spitzen und scharfen Gegenständen muss sein, auf das absolute Verbot des Zurücksteckens der Kanüle in die Schutzhülle („Recapping") sein!

Untersuchungen zeigen, dass auch Stress und Hektik das Auftreten von Nadelstichverletzungen begünstigen. Durch gute Arbeitsorganisation kann Stress reduziert und dadurch Arbeitsunfälle verhindert werden.

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