Organisatorische Schutzmaßnahmen: Abwurfbehälter
Fast die Hälfte aller gemeldeten Nadelstichverletzungen ereignet sich bei der Entsorgung von benutzten Instrumenten (Statistik)! Durch einfache Maßnahmen lassen sich diese Unfälle leicht reduzieren:
- Direkte Entsorgung der benutzten Instrumente ohne Zwischenablage
- Bereitstellung geeigneter Kanülenabwurfbehälter, z. B. für die Entsorgung von Insulinpens
- Strikte Einhaltung des "Recapping"-Verbotes
- Rechtzeitiger Ersatz gefüllter Kanülenabwurfbehälter durch leere Behälter
Studien der Universität Wuppertal zu Folge ließen sich fast die Hälfte aller Nadelstichverletzungen durch den Einsatz geeigneter Kanülenabwurfbehälter vermeiden.
Die Anforderungen an Kanülenabwurfbehälter sind in der TRBA 250 genauer geregelt.
Ergänzend zu den technischen und den organisatorischen Schutzmaßnahmen ist stets auch der Einsatz persönlich wirksamer Schutzmaßnahmen erforderlich.
