Geforderte Eigenschaften bei Sicherheitsprodukten
Selbstverständlich dürfen sichere Arbeitsgeräte zur Verhütung von Stich- und Schnittverletzungen den Patienten nicht gefährden.
Darüber hinaus müssen sie folgende Eigenschaften haben:
- Der Sicherheitsmechanismus ist Bestandteil des Systems und kompatibel mit anderem Zubehör.
- Seine Aktivierung muss mit einer Hand erfolgen können.
- Seine Aktivierung muss sofort nach Gebrauch möglich sein.
- Der Sicherheitsmechanismus schließt einen erneuten Gebrauch aus.
- Das Sicherheitsprodukt erfordert keine Änderung der Anwendungstechnik.
- Der Sicherheitsmechanismus muss durch ein deutliches Signal (fühlbar oder (hörbar) gekennzeichnet sein.
Zurzeit existiert keine einheitliche Kennzeichnung für Sicherheitsprodukte, die dem Anwender das Erfüllen dieser Anforderungen bestätigt. Da die entsprechenden Forderungen jedoch denen der Amerikanischen Zulassungsbehörden (FDA bzw. NIOSH) entsprechen kann die Information, ob das Sicherheitsprodukt auch in den USA vertrieben wird ein Hinweis auf die Einhaltung der Forderungen der TRBA sein.
Zur Zeit (November 2009) existiert ein Entwurf für eine internationale Norm für Sichere Instrumente (DIN EN ISO 23908-1) der die grundsätzlichen technischen Anforderungen an Sichere Instrumente festlegen soll. Die Norm ist jedoch noch nicht gültig.
