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Vereinbarungsgemäß werden alle Verletzungen der Haut mit spitzen und/oder scharfen Gegenständen, die mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten verunreinigt waren, als Nadelstichverletzungen bezeichnet, unabhängig davon, ob die Wunde geblutet hat oder nicht.

Beim Umgang mit Injektionsnadeln, Kanülen oder anderen spitzen und scharfen, aber auch mit zerbrechlichen Gegenständen besteht immer auch die Gefahr, sich mit diesen Gegenständen zu verletzen. Waren die Gegenstände vorher an einem Patienten verwendet worden oder mit Körperflüssigkeiten verunreinigt, besteht eine erhebliche Infektionsgefahr. Aber auch Blutspritzer (bzw. Spritzer durch andere Körperflüssigkeiten) ins Auge, auf andere Schleimhäute oder auch auf die vermeintlich unverletzte Haut bergen eine nicht unerhebliche Infektionsgefahr!

Nadelstichverletzungen zählen zu den häufigsten Arbeitsunfällen bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Bei Nadelstichverletzungen können verschiedenste infektiöse Erreger übertragen werden, praktisch bedeutsam sind vor allem die Hepatitisviren B (HBV) und C (HCV) sowie das humane Immundefizienz-Virus (HIV).

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