Daumen

Impfungen

Grundsätzlich sollten alle Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, Rettungsdiensten, ambulanten Pflegediensten usw. gegen den Erreger der Hepatitis B geimpft werden, wobei der Impferfolg (wie bei allen beruflich indizierten Impfungen) überprüft werden muss.

Zu den gefährdeten Mitarbeitern gehören z. B. auch das Reinigungspersonal, Hausmeister, das technische Personal sowie Beschäftigte in den Wäschereien und der Küche. Für geimpfte Personen besteht dann keine Gefährdung durch das Hepatitis-B-Virus.

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