Daumen

Regelungen der TRBA 250

Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege" fordert, wenn immer technisch möglich, herkömmliche spitze und scharfe Arbeitsgeräte durch Instrumente mit Sicherheitsvorrichtung zu ersetzen (TRBA 250, Punkt 4.2.4).

Technisch möglich bedeutet, es muss für den vorgesehenen Anwendungsbereich das entsprechende Produkt in geeigneter sicherer Ausführung geben. Für nahezu alle Prozeduren existieren die geforderten sicheren Instrumente, Ausnahme bildet im Moment noch der Bereich Neonatologie und Kinderheilkunde; Extrem kleine englumige Kanülen, Verweilkanülen etc. sind zur Zeit noch nicht in sicherer Ausführung erhältlich.

Die genauen Anforderungen der TRBA 250 an die Eigenschaften sicherer Produkte finden Sie hier.

Zur Rechtswirksamkeit von technischen Regeln finden Sie hier weitere Informationen.

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