Umsetzung
Beschäftigte im Gesundheitsdienst sind großen Gefährdungen durch blutübertragbare Krankheitserreger ausgesetzt, diese Gefährdung muss der Arbeitgeber mit allen geeigneten Maßnahmen reduzieren.
Technische Schutzmaßnahmen sind hier wiederum organisatorischen und persönlich wirksamen Maßnahmen vorzuziehen, wobei die Komplexität des Infektionsschutzes es erforderlich macht, alle denkbaren Maßnahmen in das Schutzkonzept zu integrieren.
Den bestmöglichen Schutz vor Nadelstichverletzung und damit vor Infektionen bieten sichere Instrumente, deren Verwendung nach den Vorschriften der TRBA 250 verpflichtend ist.
Auch sichere Instrumente müssen in einer sicheren Arbeitsumgebung eingesetzt werden, um einen optimalen Schutz zu ermöglichen. Hierzu gehört neben dem obligaten Vorhalten geeigneter Abwurfbehälter für benutzte Instrumente auch die richtige Arbeitsorganisation.
Auf Grund der exzellenten Schutzwirkung zählen auch persönlich wirksame Maßnahmen wie die Impfung gegen Hepatitis B sowie das Tragen von geeigneten flüssigkeitsdichten und allergenarmen Schutzhandschuhen zu den unbedingt erforderlichen Basismaßnahmen für die Prävention.
