Wirtschaftliche Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen
Das Gesundheitswesen in der Bundesrepublik Deutschland ist seit vielen Jahren geprägt von den Versuchen, die Krankenversorgung wirtschaftlicher zu gestalten. Diese gehen zunehmend auch zu Lasten der Arbeitszufriedenheit, der Motivation und der Gesundheit der Mitarbeiter[i].
Wie dargelegt, fordert die aktuelle Gesetzeslage, das technisch Mögliche zu tun, um Gefahren und Gefährdungen zu vermeiden, wobei das „technisch Mögliche" zeitpunktbezogen die konkret technisch möglichen Schutzmaßnahmen umfasst.
Gesetzlich nicht konkret bestimmt sind die wirtschaftlichen Grenzen der zu ergreifenden Maßnahmen. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit konkreter Schutzmaßnahmen richtet sich aber nach den voraussehbaren Folgen der zu erwartenden Schäden: Sind Personenschäden vorhersehbar, ist das Maß des wirtschaftlich Zumutbaren erheblich höher als wenn nur Sachschäden zu befürchten sind[ii]. Da mit den zu befürchtenden Infektionen durch blutübertragbare Erreger stets auch die Gesundheit, ja im Falle von HIV auch das Leben der Betroffenen Mitarbeiter in Gefahr sind, dürfen wirtschaftliche Aspekte nicht limitierender Faktor für einen verbesserten Arbeitsschutz sein.
Meist müssen zusätzlich zu technischen Schutzmaßnahmen auch organisatorische Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
[i] Wehkamp KH: Die Ethik der Heilberufe und die Herausforderungen der Ökonomie. - Berliner Medizinethische Schriften, Heft 49, Dortmund 2004
[ii] Bauer CO., Notwendiges Wissen vom Recht für Prüfingenieure, Technische Dokumentation 2000;03: o.S. , Onlineversion unter http://www.doku.net/artikel/notwendige.htm#Rechtsbegriffe, eingesehen am 22.08.2005
