Daumen

Risiko minimieren!

Für alle Beschäftigten im Gesundheitsdienst besteht eine erhebliche Gefahr durch Infektionen, verursacht durch Nadelstichverletzungen und andere Blutkontakte!

In seiner Gefährdungsbeurteilung, einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zum Schutz der Mitarbeiter vor beruflich bedingten Gefährdungen, muss der Arbeitgeber daher Maßnahmen zum Schutz seiner Beschäftigten festlegen.

Um Beschäftigte vor den Gefährdungen durch blutübertragbare Infektionserreger zu schützen, sind nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes technische, direkt an der Quelle ansetzende Schutzmaßnahmen den organisatorischen Schutzmaßnahmen vorzuziehen. Nur individuell wirksame Maßnahmen, insbesondere persönliche Schutzausrüstung, soll nur in Ausnahmefällen oder ergänzend zu anderen Maßnahmen verwendet werden.

Wichtige Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen durch blutübertragbare Krankheitserreger sind:

 

Tour fortsetzen

nach oben