Präventionsauftrag
Für einen Arbeitgeber besteht nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes, der Biostoffverordnung, sowie vieler weiterer Vorschriften die Verpflichtung, Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen und für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter so gut wie möglich gegen alle Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Grundlage für die Entscheidung über Präventionsmaßnahmen ist stets die Gefährdungsbeurteilung nach den Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.
Die Verantwortung für die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen liegt stets beim Arbeitgeber (Unternehmer).

