Daumen

Präventionsmaßnahmen

Grundlage für alle Entscheidungen über Präventionsmaßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers!

Die Gefährdungsbeurteilung als Basismaßnahme des Arbeitsschutzes ist durch das Arbeitsschutzgesetz, die Biostoffverordnung und durch weitere Regelwerke vorgeschrieben.

Bei der Entscheidung über die richtigen Präventionsmaßnahmen gegen eine Gefährdung durch blutübertragbare Krankheitserreger sind insbesondere die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) zu Rate zu ziehen. Diese enthalten konkrete Lösungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die den aktuellen Stand der Technik wiedergeben.

Ausschlaggebend für den Schutz Beschäftigter im Gesundheitsdienst sind die Vorgaben der TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege".

Technischer Arbeitsschutz
Die wirkungsvollste technische Maßnahme zum Schutz vor Blut-zu-Blut-Kontakten ist der Einsatz von sicheren Instrumenten. Diese können, richtig verwendet, fast alle ungewollten Blutkontakte verhindern. Der Einsatz dieser Sicherheitsprodukte ist seit dem 1. August 2007 immer dann vorgeschrieben, wenn der Einsatz dieser Produkte technisch möglich ist, d.h. wenn für den entsprechenden Anwendungsbereich Sichere Instrumente verfügbar sind (TRBA 250, Punkt 4.2.4).

Organisatorische Maßnahmen
Organisatorische Maßnahmen, um ungewollte Blutkontakte zu vermeiden, sind äußerst vielfältig. Der Einsatz von speziellen Entsorgungsbehältern zur sicheren Entsorgung ist wahrscheinlich die am meisten verbreitete Methode, das Risiko von Nadelstichverletzungen zu minimieren. Auch die Verwendung und die Anwendung von Abwurfbehältern wird in der TRBA 250 im Punkt 4.1.1.4 geregelt.

Persönlich wirksame Schutzmaßnahmen
Im Bereich der Medizin ist ein Schutz vor Nadelstichverletzungen durch den Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung nur schwer durchführbar. Zwar existieren am Markt stichsichere Handschuhe mit Metalleinlage, diese aber sind eher in Bereichen der Abfallwirtschaft zu finden, in denen es ebenfalls gelegentlich zu NSV durch falsch entsorgte Kanülen kommen kann.

Obwohl nicht stichsicher, werden in Einrichtungen des Gesundheitswesens flüssigkeitsdichte Schutzhandschuhe zum Schutz vor Infektionen getragen, weil diese den oberflächlichen Kontakt mit potentiell infektiösen Körperflüssigkeiten vermeiden helfen und auch eine wichtige Rolle für den Patientenschutz spielen.

Zum Schutz vor Blutspritzern ins Auge empfiehlt sich das Tragen geeigneter Schutzbrillen und zwar immer dann, wenn mit dem Verspritzen von Blut oder Körperflüssigkeiten zu rechnen ist (z.B. Operationen, etc.).

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